Die sogenannte Störerhaftung für WLAN Betreiber wurde mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) am 13.10.2017 überwiegend abgeschafft. Somit haften Privatpersonen, die ihr WLAN anderen frei zur Verfügung stellen, nicht mehr für rechtswidriges Verhalten der jeweiligen Internetnutzer.
Oder?
Aktuell beschäftigt die Störerhaftung nach wie vor die Gerichte, denn einige Richter haben seit der Novellierung des TMG Urteile gefällt, die in direktem Widerspruch zum gesetzgeberischen Willen stehen. Statt Unsicherheiten abzuschaffen, werden nun neue Rechtsunsicherheiten durch die aktuelle Rechtssprechung geschaffen. Ins Auge springt sofort der Fall einer 70-jährigen Dame und ihre Verurteilung in einem Urheberfall. Mit involviert ist ein Freifunk-Knoten über den angeblich “illegales Filesharing” durchgeführt wurde. Mehr Details gibt es hier.
Mit dem Wegfall der Störerhaftung haben sich einige Freifunk Communities in Deutschland dazu entschlossen, alle Daten zum Internet über den Internetanschluß der jeweiligen Knotenbetreiber / Spender direkt zu senden. Freifunk im Neanderland nutzt, wie viele andere Freifunk Communities auch, die Internet Uplinks des Freifunk Rheinland e.V. sowie von Freifunk Nord-West. Das bedeutet, dass die Nutzung dieser Dienste nicht die Knotenbetreiber und somit Spender des jeweiligen Internetanschlusses als Absender erscheinen sondern wir als Förderverein Freifunk im Neanderland e.V.
Es bleibt abzuwarten ob weitere Gerichte den Willen des Gesetzgebers – die Unterstützung freier Netze – unterlaufen. Aktuell gibt es noch keinen Grund vor dem Betrieb eines Freifunk Knotens Angst zu haben, solange jeder Router mit aktueller Firmware von Freifunk im Neanderland betrieben wird.
Weitere Informationen zum Thema Freifunk & Sicherheit gibt es hier und wir stehen für weitere Rückfragen wie immer über unsere Kontaktseite auf https://www.neanderfunk.de/ zur Verfügung .